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Glossar


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Begriff:

Bedeutung

K

 

Kapitalerhöhung

Erhoehung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft, in der Regel durch Aktienemission oder durch Einsatz von Gesellschaftsmittel.

Kapitalherabsetzung

Bei dieser Eigenkapitalverminderung unterscheidet man zwischen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung (Teilliquidation), einer vereinfachten Kapitalherabsetzung, welche der Sanierung dient, und einer Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien.

Kapitalmarkt

Der Kapitalmarkt umfast den Markt für langfristige Kredite (Rentenmarkt) und Beteiligungskapital (Aktienmarkt) und dient Unternehmen und staatlichen Institutionen zur Finanzierung von Investitionen.

Kapitalverwässerung

Situation, bei der eine Verschlechterung des Verhältnisses von Unternehmenswert und Aktienkapital eintritt. Dies ist i.d.R. bei der Begebung von Gratisaktien und jungen Aktien der Fall, wenn der Kurs der neuen Aktien unter dem der alten liegt. Bei einer Kapitalverwässerung werden Rücklagen der Gesellschaft aufgelöst.

Kassakurs

Einheitskurs für ein Wertpapier an einem Tag.

Kaufsignal

Jeder Indikator ausser den Trendintensitätsindikatoren generiert Signale. Es wird ein Kaufsignal generiert, wenn aufgrund der Interpretation des Indikators der Kurs in Zukunft steigen müsste

KGV

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis ist der Aktienkurs geteilt durch den Gewinn pro Aktie und gibt daher an, ob eine AG relativ zu ihrem derzeitigen oder ihren zukänftigen Gewinnen an der Börse billig oder teuer ist.

knapp behauptet

Einschätzung der Kursentwicklung die besagt, dass die Kurse unwesentlich unter dem Vortagesniveau liegen.

Kommanditgesellschaft auf Aktien, KGaA

Nach der Legaldefinition des § 278 I Aktiengesetz ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre).

Konkurs

Ist ein gerichtlich geregeltes Verfahren zur anteiligen Befriedigung aller Gläubiger durch Zwangsvollstreckung des Vermögens. Voraussetzung ist die Vermutung dauerhafter Zahlungsunfähigkeit nach Konkursordnung.

Konsortium

Bei Neuemissionen sorgt ein Bankenkonsortium für die Plazierung der neuen Aktien im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung und der Bestimmung eines führenden Instituts (Konsortialführer).

Konvergenz

Im Rahmen der Wertpapieranalyse ist eine Konvergenz das Verhalten von zwei Linien zueinander, meist von Kurs und einer Linie des jeweiligen Indikators. Bei einer Konvergenz ist die Richtung beider Linien gleich, d.h. beide steigen oder beide fallen.

Konversion

Bei einer Konversion wird eine bestehende Anleihe in eine andere umgewandelt. Die neue Anleihe hat andere Zins- oder Tilgungskonditionen. Dieser Vorgang ist nur dann zulässig, wenn der Anleiheneigner der Konversion zustimmt oder wenn er bei Weigerung eine vorzeitige Rückzahlung seines Anleihebetrags erhält.

komulative Dividende

Nachzahlungspflichtige Dividende, die föllig wird, wenn eine Dividendenzahlung ausfällt. Es wird dann in den Folgeperioden eine Nachzahlung vorgenommen.

Korrektur

Gegenreaktion zu einer vorangegangenen, meist nachhaltigen Kursbewegung. Der Grund dafür liegt meist darin, dass die Marktteilnehmer die Bewegung als zu stark einschätzen. Eine Korrektur ist dann die Rückkehr des Kurses zu seinem fundamental gerechtfertigten Wert.

Kotierung

Zulassung eines Wertpapiers zum amtlichen Handel.

Kreuzparität

nicht gegen den Dollar kodierte Wechselkursparitäten

Kulisse

Gruppe von Marktteilnehmern, die sich beruflich auf eigene Rechnung am Börsenhandel beteiligt. Dazu zählen u.a. Händler, Arbitrageure und Market Maker. Sie bilden einen wichtigen Teil des Börsenhandels, da sie regelmässig und mit hohen Volumina handeln und somit zur Gesamtliquidität des Marktes beitragen.

Kursindex

Aktienindex, der Abschläge wie z.B. Dividendenzahlungen nicht berücksichtigt. Das heisst ein Anleger, der mit Aktien den Kursindex nachbildet, hat nach einem derartigen Abschlag einen höheren Gewinn als der Kursindex ausweist.

Kursaussetzung

In den meisten Fällen sind Informationen, die in ihrer Tragweite für die AG noch gar nicht abzuschätzen sind, aussergewöhnliche Kursverluste oder Verdacht auf Insidertrading der Grund für eine Kursaussetzung.

Kursfestsetzung, -findung

In bestimmten zeitlichen Abständen wird jeweils der Kurs festgestellt, welcher auf Basis der vorliegenden offenen Orders zum höchsten Umsatz führt.

Kursmakler

Amtlich bestellte und vereidigte Handelsmakler, die an den Wertpapierbörsen die Börsenpreise amtlich festzustellen haben. Bestellung, Vereidigung und Entlassung erfolgt durch die Börsenaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Kursmaklerkammer.

Kurspflege

Man spricht von Kurspflege, wenn einflussreiche Marktteilnehmer durch entsprechendes Angebot und Nachfrage versuchen, den Kurs in eine von ihnen gewünschte Richtung zu bewegen.

Kurstaxe

Von einem Makler mündlich geschätzter Kurs für ein Wertpapier, um die Kursfeststellung vorzubereiten. Die Kurstaxe ist nicht identisch mit dem taxierten Kurs.

Kurszusätze

Kurszusätze sind Bemerkungen der Makler zu einem durch sie festgestellten Börsenkurs. Sie geben dem Anleger nähere Informationen über die Börsennotierung und sollen einer besseren Einschätzung der aktuellen Marktlage in dem jeweiligen Papier dienen.

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© 2006 Patrick Heinlein