Begriff: |
Bedeutung |
A |
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A/B - Market |
Marktsegmente der österreichischen
Wertpapierbörse, welche die Aktien der grössten österreichischen
AGs beinhalten. |
Abfindung (aussenstehender
Aktionäre) |
Bei der Eingliederung
einer AG in eine andere muss die kaufende AG den freien
Aktionären eine angemessene Abfindung zahlen. Formen
sind Aktientausch und Barabfindung. |
Abwärtstendenz |
wird eine Abwärtsbewegung
des Kurses bezeichnet, wenn im Kurs ein Trend vorliegt. |
Abschlag |
Bei Aktien ergibt sich
ein Abschlag durch die Subtraktion einer ausgeschütteten
Dividende oder durch einen Wegfall eines Bezugsrechts
vom Aktienkurs. Im ersten Fall entspricht ein Dividendenabschlag
genau der Dividendenhöhe (Abkürzung "ex Div");
im zweiten Fall entspricht der Bezugsrechtsabschlag
dem Wert des Bezugsrechts vom Vortag (Abkürzung "ex
Br"). |
Abzinsungspapier |
siehe Null-Kupon-Anleihe
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Ad-hoc-Meldungen |
Kursbeeinflussende Unternehmensinformationen
müssen von AGs unverzüglich gemäss § 15 WpHG publiziert
werden. Ad-hoc-Meldungen sollen gewährleisten, dass
kein Marktteilnehmer über längere Zeit einen Informationsvorsprung
gegenüber anderen Marktteilnehmern hat. |
ADR |
ADRs (American Depository
Receipts) sind von US-amerikanischen Banken ausgegebene
Hinterlegungsscheine nichtamerikanischer Aktien und
werden an einer US-Börse stellvertretend für eine
Aktie gehandelt. |
AGM |
Austrian Growth Market.
In diesem Börsensegment der österreichischen Wertpapierbörse
werden die Aktien dynamischer und wachstumsstarker
Hochtechnologieunternehmen gehandelt. |
AktG |
Das Aktiengsetz ist die
juristische Grundlage für Aktiengesellschaften. |
Aktienanalyse |
Ziel der Aktienanalyse
ist es, eine Prognose über den zukünftigen Aktienkurs
zu erstellen und durch entsprechende Transaktionen
einen Gewinn zu erwirtschaften. Man unterscheidet
zwischen Fundamentalanalyse und technischer Analyse.
Die Fundamentalanalyse versucht den Wert des Unternehmens
in der Zukunft zu prognostizieren. Die technische
Analyse dagegen untersucht nur den Kursverlauf und
die Aktienumsätze mit dem Argument, dass ja alle relevanten
Informationen im Kurs enthalten sind. |
Aktienemission |
Verkauf von Aktien am
Primärmarkt. Man unterscheidet zwischen Neuemissionen
(das Unternehmen hat noch keine Aktien auf dem Markt)
und Kapitalerhöhungen (das Unternehmen verkauft neue
Aktien, um sein Grundkapital zu erhöhen). |
Aktienindex |
Ein Aktienindex soll die
durchschnittliche Kursentwicklung einer bestimmten
Anzahl von Aktien widerspiegeln. Dabei werden die
einzelnen Aktien im Index nach bestimmten Kriterien
gewichtet, z.B. nach der Börsenkapitalisierung. Man
unterscheidet zwischen Kursindizes und Performanceindizes. |
Aktienkapital
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Das Grundkapital ist das
gezeichnete Kapital einer Aktiengesellschaft. Die
Summe der Nennwerte aller Aktien einer AG ergibt das
Aktienkapital.
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Aktienmarkt
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Zusammentreffen von Aktienangebot
und Aktiennachfrage. Die örtliche Bedeutung des Begriffs,
also der Handel auf dem Börsenparkett z.B. in Frankfurt
verliert zugunsten des ortsungebundenen Computerhandels
immer mehr an Bedeutung.
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Aktienrückkauf
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Möglichkeit der Aktiengesellschaften,
eigene Aktien zu erwerben. Dadurch verknappt die AG
selbst die Anzahl umlaufender Aktien, was tendenziell
den Kurs hebt.
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Aktiensplit
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Bei einem Aktiensplit
wird der aktuelle Aktienbestand eines Unternemens
in eine höhere Anzahl von Aktien aufgeteilt. Dadurch
werden Aktien mit hohem Kursniveau optisch günstiger.
Für den Aktionär bedeutet das keine Wertänderung,
da er lediglich eine höhere Anzahl von Aktien zu einem
entsprechend niedrigeren Preis hat.
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Aktientausch
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Durch den Aktientausch
können AGs Beteiligungen an anderen AGs erwerben.
Dabei werden die eigenen Aktien als Zahlungsmittel
eingesetzt. Die AG, die beabsichtigt, sich an einem
fremden Unternehmen zu beteiligen, bietet den Aktionären
des Zielunternehmens eigene Aktien zum Tausch gegen
Anteile am Zielunternehmen an. Diese Art der Beteiligung
eignet sich besonders für grosse Beteiligungen, bei
denen der Kaufpreis auf andere Weise kaum aufgebracht
werden kann.
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alte Aktien
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Ursprüngliche Aktien,
die nach einer Kapitalerhöhung den jungen Aktien gegenüberstehen.
Wertunterschiede zwischen den beiden Gattungen können
darin begründet sein, dass die jungen Aktien den alten
bezüglich der Dividendenberechtigung noch nicht gleichgestellt
sind.
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amtliche Notiz
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Die amtliche Notiz ist
die Festsetzung eines amtlichen Börsenkurses durch
den Börsenvorstand, der diese Aufgabe aber auch auf
einen Kursmakler übertragen kann.
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Anleihe |
Bezeichnung für alle Schuldverschreibungen
mit bestimmter (fester oder variabler) Verzinsung
und fester (meist längerer) Laufzeit sowie vertraglich
fixierter Tilgung. Sie dienen der Beschaffung langfristiger
Finanzierungsmittel. Emittenten können die öffentliche
Hand, Unternehmen oder Ausländer sein. |
Annäherungssignal |
ist ein Begriff aus der Signalgenerierung von UpTrend. Wenn sich
der signalrelevante Oszillator eines jeden Indikators
in Richtung Mittelwert bewegt und noch in einer Extremzone
ist, werden relativ starke Signale generiert, diese
heissen Annäherungssignale. Je extremer der Oszillatorwert
in der Extremzone schon war und je näher er sich nun
an den Mittelwert (bzw. Extremzonengrenze) annähert,
desto stäker sind die Signale. |
Annuitätenanleihen |
Anleihen, bei denen die
meist jährlichen Zahlungen immer gleich hoch sind.
Diese beinhalten Zinsen und Tilgung. |
antizyklisch |
Antizyklisches Verhalten
an der Börse bedeutet, bei fallenden Kursen zu kaufen
und bei steigenden Kursen zu verkaufen, also gegen
den Trend zu agieren. |
Arbitrage |
Arbitrage beschreibt das
Ausnutzen von Preisdifferenzen eines Wirtschaftsgutes.
Auf Aktien bezogen bedeutet das, das Ausnutzen von
verschiedenen Preisen für dieselbe Aktie an unterschiedlichen
Börsen. |
ask |
Englisch für Briefkurs.
Das ist der Kaufkurs, zu dem ein Finanzinstrument
angeboten wird. |
Asset Allokation |
Verteilung des Anlagebetrages
auf verschiedene Anlageobjekte. Das theoretische Allokationsoptimum
ist erreicht, wenn der Anlagebetrag auf die besten
Anlageobjekte aufgeteilt ist. |
Attentismus |
Marktsituation, bei der
die Anleger in der Hoffnung auf günstigere Kurse mit
ihren Investitionen abwarten. |
Aufsichtsrat |
Der Aufsichtsrat bildet
mit dem Vorstand das Dualistische System. Der Aufsichtsrat
ist eines von drei Organen einer Aktiengesellschaft.
Die beiden anderen Organe sind der Vorstand und die
Hauptversammlung.
Rechtsgrundlage der Arbeit des Aufsichtsrats bildet
das Aktiengesetz sowie die Satzung der jeweiligen
Aktiengesellschaft. Daneben verfügen praktisch alle
Aufsichtsräte über eigene Geschäftsordnungen. Viele
Aufsichtsräte verfügen über Ausschüsse für Spezialthemen,
am häufigsten sind hierbei Prüfungsausschuss und Personalausschuss.
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Aufwärtstendenz |
Aufwärtsbewegung des Kurses
in einem trendlosen Zustand. |
Aufwärtstrend |
wird eine Aufwärtsbewegung
des Kurses bezeichnet, wenn im Kurs ein Trend vorliegt. |
Aufzinzungspapier |
Diese Anleihe wird zum
Nennwert emittiert, bietet aber keine laufende Verzinsung.
Stattdessen besteht der Rückzahlungsbetrag aus dem
Nennwert zuzüglich Zinsen und Zinseszinsen. Die Auszahlung
erfolgt aber üblicherweise erst nach einer fixierten
Laufzeit. Ebenso wird der Zinssatz zum Emissionszeitpunkt
festgelegt |
Ausfallrisiko |
Risiko, dass eine Forderung
vom Schuldner nicht zurückgezahlt werden kann. |
Auslandsanleihen |
In Deutschland emittierte
Euro-Anleihen ausländischer Schuldner oder Anleihen
inländischer Emittenten, die in ausländischer Währung
ausgegeben werden.ä |
Auslosungsanzeige |
Bei einer Auslosung von
Anleihen wird aufgrund der Anleihebedingungen nach
einer Anzahl tilgungsfreier Jahre eine Tilgung durch
Auslosung vorgenommen. Der Aussteller der Wertpapiere
muss sich dabei verpflichten,die Börse spätestens
14 Tage vor einer Auslosung zu benachrichtigen und
Auslosungsbetrag, Rückzahlungstermin und Rückzahlungskurs
bekanntzugeben unverzüglich nach der Ziehung in einem
Pflichtblatt der Börse die ausgelosten Nummern zu
veröffentlichen |
Ausschüttung |
Zahlungen einer AG an
seine Eigentümer, z.B. Dividenden, Boni, Gratisaktien
oder Liquidationserlöse.
Ausserbörslicher Wertpapierhandel Wertpapierhandel,
der nicht in den Räumlichkeiten oder mit Computersystemen
der Börsen abgewickelt wird. Meist sind das Geschäfte
von Banken untereinander oder in zunehmendem Masse
auch Geschäfte von Banken mit Privatkunden beispielsweise
über Direktbanken im Internet. |
ausserordentliche Hauptversammlung |
Hauptversammlung im Sinne
der (D)§§ 92 Abs.1, 122 Abs.1 AktG. Sie wird vom Vorstand
einberufen, wenn ein Verlust in Höhe von mindestens
der Hälfte des Grundkapitals im Rahmen einer Bilanzaufstellung
festgestellt wurde. Nach § 122 Abs.1 AktG haben auch
die Aktionäre das Recht, eine ausserordentliche Hauptversammlung
einzuberufen, wenn das mind. 20% der Aktionäre verlangen. |
Aussetzen der Kursnotierung |
Beim Auftreten voraussichtlich
stark kursbeeinflussender Informationen kann die Notierung
eines Wertpapiers durch die Börsengeschäftsführung
vor allem zum Schutz des Publikums vom Handel ausgesetzt
werden. Ist ein Kurs ausgesetzt, kann zumindest über
die Börse kein Handel in dieser Aktie stattfinden. |
B |
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